NaBeG kommt und geht nicht weg

NaBeGehBitte, was?

Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz wurde am 21. 1. 2026 beschlossen.

Was das bedeutet:

  

Unternehmen müssen ab 2027 zu ihrer regulären Berichterstattung auch Nachhaltigkeitsberichte mit externer Prüfung erstellen.

  

Aber nicht jedes Unternehmen.

  

Sondern nur Unternehmen mit:

  

→  mehr als 450 Mio. Euro Umsatz und

→  mehr als 1.000 Mitarbeitenden

sind dazu verpflichtet.

  

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) trifft das also nicht direkt.

Dennoch werden sie ESG-Daten liefern müssen, wenn es ihre berichtspflichtigen Kunden oder Lieferanten verlangen.

  

Und auch Banken sind vermehrt dazu angehalten, ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen.

Für kleinere Unternehmen eignet sich der VSME als freiwilliger, deutlich kleinerer EU-Berichtsstandard.

  

Und ich sag’s dir, einen VSME-Bericht zu erstellen

  

→ ist keine Raketenwissenschaft
→ sorgt für Stabilität und
→ bringt mitunter bessere Konditionen bei Finanzierungsbedarf.

  

Ich durfte bereits einige VSME-Berichte ausarbeiten und mach das richtig gern! (und auch gut, behaupten meine Auftraggebenden)

  

Falls du noch überlegst, lass uns doch das doch gemeinsam tun. Ich denk mit dir mit, unverbindlich und ergebnisoffen – und in der ersten Runde auch kostenlos.

Manfred Ergott

Zertifizierter
CSR & ESG Manager

3874 Litschau • Inselweg 14
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